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Website
Eine eigene Vereinswebsite ist eine gute Möglichkeit, den Verein in der Öffentlichkeit zu präsentieren und den Mitgliedern Informationen zu bieten. Sie muss allerdings aktuell gehalten werden, damit sie eine gute Visitenkarte abgibt. Im Umgang mit persönlichen Daten sind die Vorschriften des Datenschutzes zu beachten; Fotos gehören ebenfalls zu den persönlichen Daten.
Frage
Das neue Datenschutzgesetz ist in Kraft. Was müssen Vereine beachten?
Antwort
Das neue Datenschutzgesetz enthält keine spezifischen Bestimmungen für Vereine. Sie müssen aber die zahlreichen neuen Pflichten und Vorgaben des Gesetzes einhalten. Die wichtigste Neuerung ist die Ausweitung der Informationspflicht. Bei der Erhebung von Personendaten müssen Vereine die betroffenen Personen darüber informieren, welche Daten erhoben und zu welchen Zwecken sie bearbeitet werden. In der Praxis wird dieser Informationspflicht in der Regel mit einer Datenschutzerklärung auf der Website nachgekommen.