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Wahlrecht

Das Wahlrecht ist eines der zentralen Mitgliederrechte. Mit der Wahl der Vorstandsmitglieder kann Einfluss auf die Führung des Vereins genommen werden.

Das aktive Wahlrecht bedeutet, dass jemand das Recht hat, sich an Wahlen durch Stimmabgabe zu beteiligen.
Das passive Wahlrecht ist das Recht einer Person, sich als Kandidat oder Kandidatin aufzustellen und gewählt zu werden (Wählbarkeit).