Fachstelle für Vereine

Vorstandsmitglied

Die Vorstandsmitglieder werden in der Vereinsversammlung für eine bestimmte Amtsdauer gewählt (gemäss Statuten) und führen miteinander als Gremium die Geschäfte des Vereins. Sie sind gemeinsam als Gremium und je einzeln für ihre Vorstandstätigkeit verantwortlich.
Frage

Darf eine Person die nicht Mitglied ist, in den Vorstand eines Vereins gewählt werden? Die Mitglieder unseres Vereins sind ausschliesslich juristische Personen. Eine geeignete Person würde sich für das Vorstandsamt zu Verfügung stellen, gehört jedoch keinem der Mitgliedsvereine an.

Antwort

Dieses Beispiel zeigt, dass es gute Gründe geben kann, ein Nichtmitglied in einen Vereinsvorstand zu wählen. Das Bundesgericht hat in einem entsprechenden Urteil bereits 1947 entschieden, dass aus Gründen der Vereinsautonomie und der Bedürfnisse des praktischen Lebens auch natürliche Personen, welche keine Vereinsmitglieder sind, in den Vorstand gewählt werden können.

Weil dies in der Praxis eher die Ausnahme ist, wird empfohlen, in den Statuten die Zulassung von Nichtmitgliedern im Vorstand explizit zu erwähnen.