Glossar
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Störungen in der Mitgliederversammlung
In der Mitgliederversammlung kommt es gelegentlich zu Störungen, z. B. wenn jemand sich nicht an die Traktanden hält, andere beim Sprechen unterbricht oder viel zu viel Redezeit beansprucht. Die Versammlungsleitung ist berechtigt, solche Personen zur Ordnung zu rufen. Bei endlosen Wortmeldungen kann ein Ordnungsantrag auf Redezeitbeschränkung oder auf Schliessung der Rednerliste hilfreich sein. Hält sich jemand trotz Ermahnung nicht an die Versammlungsordnung und führt dies zu einer erheblichen Störung, kann diese Person von der Versammlung ausgeschlossen werden. Wird die Debatte tumultartig, weil sich sehr unterschiedliche oder konfliktreiche Standpunkte gegenüberstehen, kann die Leitung einen Unterbruch beantragen, um das weitere Vorgehen in Ruhe mit den anderen Vorstandsmitgliedern oder allenfalls mit einer Vertretung aus den zerstrittenen Gruppen zu besprechen. Ist es nicht möglich, die Versammlung weiterzuführen, kann sie abgebrochen und zu einem anderen Zeitpunkt fortgesetzt werden.