Fachstelle für Vereine

Stiftung

Stiftungen sind wie Vereine juristische Personen und häufig Trägerinnen von gemeinnützigen Institutionen. Sie sind im Zivilgesetzbuch (ZGB) in den Artikeln 80 bis 89bis geregelt. Stiftungen sind nicht personen-, sondern kapitalbezogen. Es gibt keine Mitglieder, sondern ein Stiftungskapital, das einem bestimmten Zweck gewidmet wurde. Über die Einhaltung des Zwecks wacht der Stiftungsrat. Dieser ist — ähnlich wie der Vereinsvorstand — zuständig für die Geschäftsführung. Die Aufsicht über Stiftungen haben die Kantone oder der Bund.
Man unterschiedet zwischen operativen Stiftungen und Förderstiftungen. Eine operative Stiftung ist nicht fördernd tätig. Sie investiert ihre finanziellen Mittel in Projekte, die sie selbst initiiert und umsetzt. In der Praxis sind zahlreiche Stiftungen sowohl operativ als auch fördernd tätig.
Swiss Foundations (www.swissfoundations.ch) ist der Zusammenschluss der Förderstiftungen in der Schweiz.