Glossar
Seite merken
Sorgfaltspflicht des Vorstands
Der Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins. Er ist verantwortlich für den Verein und muss die Geschäfte sorgfältig und im Interesse des Vereins führen. Verletzt er seine Sorgfaltspflicht schuldhaft (absichtlich oder grobfahrlässig) und entsteht dem Verein oder Dritten daraus ein Schaden, so kann er (wie auch der Verein selbst) schadenersatzpflichtig werden. Gleiches gilt für ein einzelnes Vorstandsmitglied.