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Sistierung
Der Verein selber kann nicht sistiert werden – entweder besteht der Verein oder er wird aufgelöst. Im Kontext des Vereins bedeutet Sistierung allenfalls, dass die Aufgaben und Aktivitäten für eine bestimmte Dauer eingeschränkt sind oder ganz ruhen. Ein entsprechender Entscheid sollte durch die Vereinsversammlung gefällt werden. Wichtig dabei ist, dass die gewählten Organe weiterhin im Amt bleiben, falls nach einer bestimmten Zeit die Aufgaben und Aktivitäten wieder aufgenommen werden oder eine Auflösung vorbereitet werden kann. Auch für die Liquidation ist es wichtig, dass zeichnungsberechtigte Personen diese durchführen können. Eine zeitliche Beschränkung der Sistierung ist sinnvoll, z.B. 6-12 Monate (bis zur nächsten Versammlung).