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Revisionsbericht
Die Revisorin, der Revisor erstellt zuhanden der Vereinsversammlung einen Bericht über das Ergebnis der Rechnungsprüfung und empfiehlt Annahme oder Ablehnung der Rechnung und gibt allenfalls Empfehlungen ab. Über den Revisionsbericht wird nicht abgestimmt. Er dient den Mitgliedern als Entscheidungshilfe bei der Genehmigung der Jahresrechnung. In der Regel wird der Bericht zuerst dem Vorstand vorgelegt.
Es ist nicht zwingend, aber von Vorteil, wenn die Revisorin oder der Revisor persönlich an der Vereinsversammlung anwesend ist und bei Bedarf Fragen beantorten kann.
Es ist nicht zwingend, aber von Vorteil, wenn die Revisorin oder der Revisor persönlich an der Vereinsversammlung anwesend ist und bei Bedarf Fragen beantorten kann.
Frage
Stimmt es, dass über den Revisionsbericht nicht abgestimmt werden soll? Ist es richtig, nach der Genehmigung des Jahresberichts über den Revisionsbericht und anschliessend über die Jahresrechnung abzustimmen?
Antwort
Der Revisionsbericht wird von einer unabhängigen Person oder Stelle verfasst. Er empfiehlt Annahme oder Ablehnung der Rechnung und enthält allenfalls weitere Empfehlungen.
Über den Revisionsbericht wird nicht abgestimmt; er dient den Mitgliedern zur Meinungsfindung betreffend der Jahresrechnung. Falls die Mitglieder mit der Arbeit der Revisionstelle nicht zufrieden sind, können sie diese abwählen und jemand anders vorschlagen.