Glossar
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Reglement für Fotografierende
Es empfiehlt sich, die Nutzungsrechte des Vereins an urheberrechtlich geschütztem Material und das Recht am eigenen Bild der Vereinsmitglieder in separaten Reglementen festzuhalten. Die Ausarbeitung derartiger Reglemente liegt in der Regel in der Kompetenz des Vorstands, sofern dies in den Statuten entsprechend geregelt ist. Das Reglement für Fotografierende regelt die Nutzungsrechte des Vereins an urheberrechtlich geschütztem Material, das von Mitgliedern des Vereins erstellt wird, z.B. Fotos, Clips, Illustrationen etc.