Glossar
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Präambel
Vereine können in ihre Statuten eine Präambel – eine Einleitung bzw. ein Vorwort – aufnehmen. Die Präambel dient als Orientierungsrahmen für die nachfolgenden Artikel. Sie kann Werthaltungen, Ideale, Überzeugungen und Motivationen des Vereins enthalten und sich sprachlich von der nüchternen Rechtssprache der Statuten absetzen.