Glossar
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Online-Versammlung
Gemäss Covid-19-Verordnung 3 des Bundesrats war es Vereinen bis zum 31.12.2022 erlaubt, die Jahresversammlung online durchzuführen oder Beschlüsse schriftlich zu fassen, auch wenn die Statuten dies nicht vorsehen. Die beiden Arten der Durchführung durften gemäss Verordnung nicht kombiniert werden.
Seit dem 1.1.2023 sind die Ausnahmeregelungen des Bundes ausgelaufen, Mitgliederversammlungen müssen wieder gemäss Statuten durchgeführt werden. Das bedeutet, dass Versammlungen online oder hybrid durchgeführt werden dürfen, wenn die Statuten dies explizit gestatten.
Seit dem 1.1.2023 sind die Ausnahmeregelungen des Bundes ausgelaufen, Mitgliederversammlungen müssen wieder gemäss Statuten durchgeführt werden. Das bedeutet, dass Versammlungen online oder hybrid durchgeführt werden dürfen, wenn die Statuten dies explizit gestatten.