Glossar
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Juristische Person
Die juristische Person ist ein selbstständiges rechtliches Gebilde, eine Körperschaft. Sie kann Rechte und Pflichten begründen wie eine natürliche Person und sie handelt durch ihre Organe.
Ist der Verein ordentlich gegründet, d. h. mit Gründungsversammlung und Statuten, tritt er als juristische Person ins Leben und handelt durch seine Organe, die Mitgliederversammlung und den Vorstand.
Ist der Verein ordentlich gegründet, d. h. mit Gründungsversammlung und Statuten, tritt er als juristische Person ins Leben und handelt durch seine Organe, die Mitgliederversammlung und den Vorstand.