Handelsregister
Frage
Unser Verein möchte gerne ein TWINT-Konto eröffnen, dafür brauchen wir gemäss den Anforderungen von TWINT eine «UID» – wie erhalten wir eine solche?
Antwort
Eine UID ist eine Unternehmens-Identifikations-Nummer, die jedes in der Schweiz aktive Unternehmen erhält. Unternehmen, die u.a. im Handelsregister eingetragen oder die bei einer AHV-Ausgleichskasse gemeldet sind, erhalten diese UID automatisch. Kleinere Vereine, die weder im Handelsregister eingetragen sind noch AHV-pflichtige Löhne auszahlen, können direkt beim Bundesamt für Statistik ein entsprechendes Formular zur Beantragung der UID anfordern: E-Mail: uid@bfs.admin.ch, Telefon +41 800 20 20 10 Der Anmeldung sind die aktuellen Statuten beizulegen.
Frage
Wir haben kürzlich einen Freizeit-Verein gegründet. Die Statuten für den neuen Verein bestehen schon. Wo genau muss man einen gemeinnützigen Verein anmelden?
Antwort
Grundsätzlich sind in der Schweiz die Vereine nicht eintragspflichtig. Ein Verein erlangt seine Rechtmässigkeit, sobald schriftlich verfasste Statuten und ein Gründungsprotokoll vorliegen.
Es gibt Kantone, die von den Vereinen verlangen, dass sie sich bei der Steuerverwaltung anmelden (unabhängig davon, ob sie Steuern bezahlen müssen oder aufgrund der Freigrenzen befreit sind). Im Moment sind dies die Kantone Bern und Luzern. Informieren Sie sich auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung.
Ein Verein kann sich freiwillig ins Handelsregister des Kantons eintragen lassen. Der Eintrag ist zwingend, wenn der Verein für seinen Zweck ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt und wenn er revisionspflichtig ist. Um sein Angebot bei potenziellen BenützerInnen bekannt zu machen, sollte er selbstverständlich die Gemeinden und Fachstellen in seinem Einzugsgebiet entsprechend informieren.