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Generalversammlung

Der Begriff Generalversammlung wird häufig anstelle von Mitglieder- oder Vereinsversammlung verwendet.
Im Vereinsrecht kommt der Begriff nicht vor. Hier wird die Generalversammlung Vereinsversammlung und Versammlung der Mitglieder genannt.
Frage

Unser Verein hat in allen Unterlagen den Begriff  Vereinsversammlung eingeführt. Ein Mitglied hat sich nun beschwert, es müsse Generalversammlung heissen. Was stimmt?

Antwort

Der Begriff Generalversammlung wird tatsächlich häufig anstelle der Mitglieder- oder Vereinsversammlung verwendet. Im Vereinsrecht kommt er nicht vor, dort ist von der Vereinsversammlung und von der Versammlung der Mitglieder die Rede. Das ZGB (Zivilgesetzbuch) regelt in den Artikeln 64 - 69 die Organisation des Vereins unter dem Titel I. Vereinsversammlung. Auf Französisch heisst es allerdings auch im code civil assemblée générale.

Der Begriff Generalversammlung kommt im OR (Obligationenrecht) im Zusammenhang mit Aktiengesellschaften und Genossenschaften vor. Während ein Verein Personen-orientiert ist, auch in der Mitgliederversammlung, versammelt die Aktiengesellschaft in der Generalversammlung das Kapital (Aktionäre).

Statuten, die den Begriff Generalversammlung enthalten, sind deswegen aber nicht ungültig.