Fachstelle für Vereine

Digitale Kooperation

Digitale Kooperation im Verein betrifft sowohl die Zusammenarbeit im Vorstand wie auch die Interaktionen mit den Mitgliedern oder von diesen untereinander. Digitale Medien erleichtern den Austausch und bieten die Möglichkeit, mediale Inhalte einzeln oder in Gemeinschaft digital zu erstellen. Zur digitalen Zusammenarbeit gehören die gemeinsame Datenablage und -bearbeitung (z.B. Dropbox, Google docs u.ä.), Kommunikationskanäle wie Whatsapp, Slack, Social Media Plattformen und Planungstools wie Trello und Doodle. Mit einem Umfragetool wie Findmind oder Surveymonkey lassen sich jederzeit Bedürfnisse und Ideen von Mitgliedern abholen, für Live-Befragungen an der Vereinsversammlung eignet sich die interaktive Präsentationssoftware Mentimeter.
Frage

Wie viele Vereine kommunizieren wir über Email, Chat-Tools, elektronische Newsletter und digitale Ablagen. Wie wissen wir als Vorstand, welche digitalen Tools datenschutzrechtlich unbedenklich sind?

Antwort

Der Vorstand muss die Seriosität der Anbieter prüfen und sich vergewissern, dass sie die Datensicherheit gewährleisten (falls der Anbieter Personendaten des Vereins im Rahmen eines Auftrags bearbeitet, z.B. bei einer Cloud-Lösung). Dies tut der Vorstand durch Nachfragen beim Anbieter. Evtl. verfügt der Anbieter auch über bestimmte Qualitätslabels bzw. Zertifizierungen im Bereich des Datenschutzes. Ein Verein muss den Anbieter vertraglich in die Pflicht nehmen, d.h. sich zusichern lassen, dass seriös, sicher und vertraulich mit den Daten umgegangen wird.

Frage

Wir möchten im Verein KI-Tools vielfältig nutzen. Was müssen wir bzgl. Datenschutz beachten? 

Antwort

Seit dem 1. September 2023 gilt das revidierte Datenschutzgesetz (DSG). Auch Vereine sind verpflichtet, die Daten ihrer Mitglieder, Mitarbeitenden und Partner:innen zu schützen. KI darf nie auf Kosten des Datenschutzes gehen. Entscheidend für die Nutzung von KI-Tools im Verein sind klare interne Regeln, Transparenz und die bewusste Auswahl der Tools. Fünf Faustregeln:

  1. Keine sensiblen Daten hochladen: Geben Sie keine Mitgliederlisten oder Protokolle in frei zugängliche KI-Systeme ein (nur anonymisierte oder fiktive Daten).
  2. Geeignete Tools wählen: Bevorzugen Sie Anbieter mit Server-Standorten in der Schweiz oder EU.
  3. Interne Regeln definieren: Legen Sie als Vorstand fest, wer KI einsetzen und dabei welche Daten eingeben darf.
  4. Transparenz: Informieren Sie die Mitglieder, wenn Sie mit KI Inhalte erstellen oder mit KI Daten und Bilder bearbeiten.
  5. Sensibel und kritisch agieren: KI-Ergebnisse müssen stets von Menschen geprüft werden, ob sie inhaltlich korrekt sind und nicht diskriminieren. Und Achtung: Mit jeder Anfrage lernt die KI mehr über Sie und Ihren Verein.