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Absetzung des Vorstands

Ist die Vereinsversammlung mit der Geschäftsführung des Vorstands nicht einverstanden, kann sie diesen abwählen. Entweder werden alle Vorstandsmitglieder zusammen abgewählt oder nur einzelne. Wenn sich nicht gleichzeitig neue Vorstandsmitglieder zur Verfügung stellen und der Verein seine Organe nicht dauerhaft bestellen kann, wird er aufgelöst. In seltenen Fällen wird eine Sachwaltung eingesetzt.
Frage

Da wir wegen eines Vorstandskollegen ständig Auseinandersetzungen haben, wollen wir diesen absetzen. Wie müssen wir vorgehen?

Antwort

Grundsätzlich können Vorstandsmitglieder nicht selber einen Kollegen oder eine Kollegin absetzen oder abwählen. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt und nur sie kann jemanden abberufen.

Sie können nach einem Mehrheitsbeschluss im Vorstand an der Mitgliederversammlung vorschlagen, den Kollegen nicht mehr zu wählen. Es ist aber Sache der Vereinsversammlung, einem solchen Antrag zu folgen oder nicht. Ob mit einer Wegwahl die Konfliktsituation gelöst ist, ist eine andere Frage. Oft sind die Probleme nicht einfach an eine Person gebunden. Möglicherweise sind die Suche nach der Ursache des Konflikts und gemeinsame Gespräche erfolgversprechender.

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